Corona-App schon installiert?
Android:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp&hl=de
iPhone:
https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757
News vom 02.04.2022
Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab morgen, den 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.
Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten "Hotspot-Regel" möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
Mit sportlichen Grüßen
News vom 16.09.2021
HTV Corona Update
Zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.
Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:
Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes werden zukünftig nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und dann auch hessenweit gültige Regelungen. Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen gliedern sich in die folgenden zwei Eskalationsstufen:
Stufe I
Sobald landesweit
ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen, um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schutzmaßnahmen der Stufe I sind insbesondere:
Stufe II
Sobald landesweit
ergreift die Landesregierung über Stufe I hinaus weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Anhebung der 3G-Regel auf 2G, sodass dann nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu einer Sportstätte bekommen könnten.
News vom 17.05.2021:
Liebe TCB-Mitglieder
Die Plätze 1 – 3 öffnen am Samstag den 24.04.2021
Die Plätze 4 und 5 sind mittlerweile auch für den Spielbetrieb freigegeben.
Wie die Landesregierung letzte Woche beschlossen hat, gelten ab dem 17. Mai neue Maßnahmen, die in einem Corona-Stufenplan gebündelt werden. Die Regelungen umfassen viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens – so auch den Sport.
Insbesondere die zweite Stufe ist für den Tennisbetrieb eine erfreuliche Nachricht. Während es sich bei der ersten Stufe lediglich um die Regelungen der aktuellen Landesverordnung handelt, also bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, erlaubt die zweite Stufe bereits Mannschaftssport bzw. Individualsport unter den erweiterten Kontaktregeln (10 Personen). Somit sind nicht nur Doppel ohne Einschränkungen möglich, sondern auch das Gruppentraining für über 14-jährige ist kein Problem mehr.
Die Lockerungen der zweiten Stufe greifen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt. (Text entnommen aus der HTV Hompage am 18.05.2021)
Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:
Beachtet bitte, dass der Spielbetrieb nur unter den Regeln der Pandemiebekämpfung stattfinden darf.
Platzbuchungen erfolgen wie im letzten Jahr nur noch über das neue Online-Buchungssystem oder über den PC im Vorraum zu den Umkleiden.
· Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte beachtet die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
· Bei Fragen wendet Euch bitte an unseren Vorstand:
· Tel.: 0157 75263613
· eMail: 1.vorsitzender@tc-burgholzhausen.de
PS: sobald sich Änderungen bezüglich Corona ergeben werden wir euch natürlich rechtzeitig informieren.
Liebe TCB-Mitglieder
Die Plätze öffnen am Samstag den 09.05.2020
Aus aktuellem Anlass:
Doppel und 4er Training sind unter Beachtung des Mindestabstands erlaubt.
Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu positionieren.
Auf den bisher obligatorischen Handschlag wird verzichtet.
Der Platz ist rechtzeitig abzuziehen, da sonst Staus entstehen können.
Gäste dürfen nur auf die Plätze, wenn sie mit einem Mitglied des TC Burgholzhausen spielen.
Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Die Umkleiden und Duschen sind für maximal 2 Personen gleichzeitig wieder geöffnet, die Toiletten für je 1 Person.
Ein Aufenthalt auf der Terrasse ist unter Beachtung des Mindestabstands wieder erlaubt. Das Clubhaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Platzbuchungen erfolgen ab sofort nur noch über das neue Online-Buchungssystem oder über den PC im Vorraum zu den Umkleiden.
Bei Mannschaftstraining sind die teilnehmenden Spieler ebenfalls im Online-Buchungssystem einzutragen.
Bitte desinfiziert Euch die Hände vor der Nutzung der Geräte auf dem Platz (Abziehnetz, Besen…). Das Desinfektionsmittel wird vom TCB bereitgestellt.
Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte beachte die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Bei Fragen wendet Euch bitte an unseren Vorstand:
Tel.: 0157 75263613
Stand: 02.04.2022 11:33:21, khh