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News vom 02.04.2022

Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab morgen, den 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.

Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten "Hotspot-Regel" möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.

In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.

Mit sportlichen Grüßen

 

 

 

 

 

News vom 16.09.2021

HTV Corona Update

Neue Corona-Regeln im Sport

Hessen verabschiedet sich von 7-Tages-Inzidenz

Zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.

Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:

  • Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich (nur mit 3G-Nachweis).
  • In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein – geimpfte, genesene oder getestete Personen.

    Heißt im Umkehrschluss: die 3G-Regel gilt nur noch für den Zugang zu geschlossenen Räumlichkeiten. Sport im Freien ist ohne 3G-Nachweis möglich!

Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes werden zukünftig nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und dann auch hessenweit gültige Regelungen. Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen gliedern sich in die folgenden zwei Eskalationsstufen:

Stufe I
Sobald landesweit

  • die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 8 übersteigt oder
  • mehr als 200 Intensivbetten mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind

ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen, um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schutzmaßnahmen der Stufe I sind insbesondere:

  • die Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche (z.B. Outdoor-Sportstätten)
  • die Anhebung der für einen Testnachweis erforderlichen Testqualität (z.B. ein Testnachweiß nur noch mittels PCR-Test)

 

Stufe II
Sobald landesweit

  • die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 15 übersteigt oder
  • mehr als 400 Intensivbetten mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind

ergreift die Landesregierung über Stufe I hinaus weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Anhebung der 3G-Regel auf 2G, sodass dann nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu einer Sportstätte bekommen könnten.

 


 

 

 

News vom 17.05.2021:

Liebe TCB-Mitglieder

Die Plätze 1 – 3 öffnen am Samstag den 24.04.2021

Die Plätze 4 und 5 sind mittlerweile auch für den Spielbetrieb freigegeben.

Wie die Landesregierung letzte Woche beschlossen hat, gelten ab dem 17. Mai neue Maßnahmen, die in einem Corona-Stufenplan gebündelt werden. Die Regelungen umfassen viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens – so auch den Sport.

Insbesondere die zweite Stufe ist für den Tennisbetrieb eine erfreuliche Nachricht. Während es sich bei der ersten Stufe lediglich um die Regelungen der aktuellen Landesverordnung handelt, also bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, erlaubt die zweite Stufe bereits Mannschaftssport bzw. Individualsport unter den erweiterten Kontaktregeln (10 Personen). Somit sind nicht nur Doppel ohne Einschränkungen möglich, sondern auch das Gruppentraining für über 14-jährige ist kein Problem mehr.

Die Lockerungen der zweiten Stufe greifen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt. (Text entnommen aus der HTV Hompage am 18.05.2021)

Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:

  • Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von drei Metern einhalten
  • Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
  • Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung unterschreiten
  • Umkleiden und Duschen dürfen geöffnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Trainingsgruppen die Räumlichkeiten nicht teilen.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.

Beachtet bitte, dass der Spielbetrieb nur unter den Regeln der Pandemiebekämpfung stattfinden darf.

Platzbuchungen erfolgen wie im letzten Jahr nur noch über das neue Online-Buchungssystem oder über den PC im Vorraum zu den Umkleiden.

·  Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte beachtet die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

·  Bei Fragen wendet Euch bitte an unseren Vorstand:

·  Tel.: 0157 75263613

·  eMail: 1.vorsitzender@tc-burgholzhausen.de

PS: sobald sich Änderungen bezüglich Corona ergeben werden wir euch natürlich rechtzeitig informieren.

Für den Vorstand

Erwin Wilzek

 

 

 

 

 

Liebe TCB-Mitglieder

Die Plätze öffnen am Samstag den 09.05.2020

 

Aus aktuellem Anlass:
 
Erstmal wollen wir sagen, dass wir uns sehr freuen, in diesen Zeiten wieder Tennis spielen zu dürfen!
Allerdings sind einige Regeln einzuhalten. Im Folgenden sind diese aufgelistet:
 
  • Bitte haltet auf der Anlage den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Auf dem Platz muss der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Metern durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  • Doppel und 4er Training sind unter Beachtung des Mindestabstands erlaubt.

  • Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu positionieren.

  • Auf den bisher obligatorischen Handschlag wird verzichtet.

  • Der Platz ist rechtzeitig abzuziehen, da sonst Staus entstehen können.

  • Gäste dürfen nur auf die Plätze, wenn sie mit einem Mitglied des TC Burgholzhausen spielen.

  • Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Die Umkleiden und Duschen sind für maximal 2 Personen gleichzeitig wieder geöffnet, die Toiletten für je 1 Person.

  • Ein Aufenthalt auf der Terrasse ist unter Beachtung des Mindestabstands wieder erlaubt. Das Clubhaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

  • Platzbuchungen erfolgen ab sofort nur noch über das neue Online-Buchungssystem oder über den PC im Vorraum zu den Umkleiden.

  • Bei Mannschaftstraining sind die teilnehmenden Spieler ebenfalls im Online-Buchungssystem einzutragen.

  • Bitte desinfiziert Euch die Hände vor der Nutzung der Geräte auf dem Platz (Abziehnetz, Besen…). Das Desinfektionsmittel wird vom TCB bereitgestellt.

  • Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte beachte die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

  • Bei Fragen wendet Euch bitte an unseren Vorstand:

  • Tel.: 0157 75263613

  • eMail: 1.vorsitzender@tc-burgholzhausen.de

 

Für den Vorstand

Erwin Wilzek

 

 

Stand: 02.04.2022 11:33:21, khh